" 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind. -5- 2. Die eheliche Wohnung der Parteien samt Hausrat und Mobiliar an der [...] in R. wird für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes dem Gesuchsteller zur alleinigen Benützung und Bezahlung zugewiesen. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, bis spätestens 31. August 2022 aus der vorgenannten ehelichen Wohnung auszuziehen. Die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind der Gesuchsgegnerin auf erstes Verlangen herauszugeben.