7. Es sei festzustellen, dass sich die Parteien gegenseitig mangels Leistungsfähigkeit keinen persönlichen Unterhalt schulden. 8. Der Gesuchsteller behält sich ausdrücklich vor, die Unterhaltsbeiträge nach Abschluss des Beweisverfahrens anzupassen. 9. Es sei die Gütertrennung per Gesuchseinreichung anzuordnen. 10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MWSt." 2.2. Die Beklagte erstattete am 7. April 2022 eine Klageantwort mit den Anträgen: " 1. Es sei den Parteien das Getrenntleben zu bewilligen.