" 1. Den Parteien sei das Getrenntleben auf unbestimmte Zeit zu bewilligen. 2. 2.1. Die eheliche Wohnung an der [...] in R. sei dem Gesuchsteller für die Dauer des Getrenntlebens samt Hausrat und Mobiliar zur alleinigen Benützung und Bezahlung zuzuweisen. 2.2 Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, bis spätestens 30.04.2022, unter Abgabe sämtlicher Schlüssel aus der ehelichen Wohnung auszuziehen. 3. Die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm.jjjj, und D., geb. tt.mm.jjjj, seien unter die alleinige Obhut des Gesuchstellers zu stellen.