Aktuell bereite ihm zudem das Knie Probleme. Er habe teure Spritzen erhalten, der Arzt wisse aber noch nicht genau, was das Problem verursache. Auch hier seien weitere Termine notwendig. Er schöpfe Franchise und Selbstbehalt regelmässig aus. Zudem habe er sehr schlechte Zähne, was regelmässige Kontrollen beim Zahnarzt zur Folge habe (act. 63 f.). Zum Beleg seiner "Gesundheitskosten" hat der Beklagte mittels Leistungsabrechnungen der kpt für den Zeitraum vom 25. Februar 2021 bis 17. Mai 2021 (Klageantwortbeilage 8) Fr. 172.85 selbst zu tragende Gesundheitskosten belegt (Fr. 9.75 + Fr. 49.20 Fr. 89.75 + Fr. 24.15).