9.1.3. Zu den Arbeitswegkosten der Klägerin erwog die Vorinstanz, die Berechnung ergebe zwar nur einen Betrag von Fr. 105.00 ("20 [Arbeitstage] x 15 km [Weg] x CHF 0.70/km x 50 % [Pensum])"; der Beklagte habe aber Fr. 112.00 anerkannt (Urteil, Erw. 6.5.2). Rechnet man den "effektiven" Betrag für ein 50 %-Pensum (Fr. 105.00) für Phase 1 auf ein 60 %-Pensum (vgl. Erw. 8.1.4 oben) hoch, ergibt sich ein Betrag von Fr. 126.00 (Fr. 105.00 / 5 x 6). Die Klägerin verlangt allerdings nur Fr. 118.10 (Berufungsantwort, S. 17), worauf sie zu behaften ist.