8.1.4. Die Berücksichtigung eines höheren Arbeitspensums bei der Klägerin in Phase 1 (bis 31. Juli 2023) als 50 % gemäss Vorinstanz fordert der Beklagte nur für den vorliegend nicht gegebenen Fall von identischen Betreuungsanteilen von je 50 % (vgl. Erw. 8.1.1 Abs. 2 oben). Die Klägerin ihrer- - 19 -