7. 7.1. Die Vorinstanz bestimmte die strittigen Unterhaltsbeiträge nach der (zweistufigen) Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung (Urteil, Erw. 6 [Kinder-] und 7 [Ehegattenunterhalt]), welche das Bundesgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung als grundsätzlich verbindlich erklärt hat.