Mit Eingabe vom 11. Juli 2022 (S. 2 ff.) bestreitet der Beklagte die Ausführungen der Klägerin. Er habe sein Pensum für C. Betreuung reduziert. Aktuell halte sich die Klägerin nicht an Abmachungen betreffend Übergabeort und -zeit. Ihre Kommunikation sei ungenügend. In ihrer Eingabe vom 18. Juli 2022 (S. 3 f.) widerspricht die Klägerin diesen Ausführungen.