[5.] Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt monatlich im Voraus […] zu bezahlen: Phase 1: ab April 2022 bis Juli 2022 CHF 487.70 Phase 2: ab August 2022 bis Juli 2023 CHF 687.55 Phase 3: ab August 2023 CHF 529.35" 3.2. Mit Berufungsantwort vom 24. Juni 2022 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung, soweit darauf eingetreten werden könne. Eventuell – sollte die Liegenschaft "entgegen der Vereinbarung der Parteien" dem Beklagten zugewiesen werden – sei der Betreuungsunterhalt von Amtes wegen um Fr. 1000.00 zu erhöhen.