"[2.2.] In den ungeraden Kalenderwochen werden die Betreuungsanteile der Gesuchstellerin von Sonntag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 19:00 Uhr sowie auf das Wochenende festgesetzt. In den ungeraden Kalenderwochen werden die Betreuungsanteile des Gesuchgegners von Mittwoch, 19:00 Uhr bis Freitag, 19:00 Uhr festgesetzt. In den geraden Kalenderwochen werden die Betreuungsanteile des Gesuchgegners von Sonntag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 19:00 Uhr sowie auf das Wochenende festgesetzt. In den geraden Kalenderwochen werden die Betreuungsanteile der Gesuchstellerin von Mittwoch, 19:00 Uhr bis Freitag, 19:00 Uhr festgesetzt.