3.2. Der Gesuchgegner wird angewiesen, die eheliche Liegenschaft spätestens bis am 31. März 2022 zu verlassen […]. 4. 4.1. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an [C.] Unterhalt […] monatlich […] [ohne Betreuungsunterhalt] zuzüglich […] Kinderzulagen zu bezahlen: - Ab April 2022 CHF 1'135.00 - Ab August 2023 CHF 780.00 -4- 4.2. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, die Fremdbetreuungskosten für […] C. […] direkt zu bezahlen.