2.4. Mit Entscheid des Bezirksgerichts Q., Präsidium des Familiengerichts, vom 2. Februar 2022, wurde u.a. erkannt: "2. 2.1. C. […] wird […] unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt. 2.2. Die Betreuungsanteile der Gesuchstellerin werden von Sonntag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 19:00 Uhr sowie auf jedes zweite Wochenende des Monats (ungerade Kalenderwochen) und die Hälfte der Schulferien festgesetzt. Die Betreuungsanteile des Gesuchgegners werden von Mittwoch, 19:00 Uhr bis Freitag, 19:00 Uhr sowie auf jedes zweite Wochenende des Monats (gerade Kalenderwochen) und die Hälfte der Schulferien festgesetzt.