8. Zusätzlich sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt Fr. 650.00 zu bezahlen. Eventuell 1: Sollte die Liegenschaft dem Gesuchsteller zugewiesen werden, sei der Betrag auf Fr. 2000.00 zu erhöhen. Eventuell 2: Sollte beim Kind ein tieferer Betrag als CHF 2610.00 angenommen werden, sei der persönliche Unterhalt der Gesuchstellerin um die Differenz zu erhöhen." 2.2. Mit Klageantwort vom 15. Juli 2021 beantragte der Beklagte u.a.: "2. Es sei […] C. […] unter die alternierende Obhut mit hälftiger Betreuung zu stellen. […]. […]