Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin (geb. am tt.mm. 1978) und der Beklagte (geb. am tt.mm. 1972) heirateten am tt.mm. 2007. Aus ihrer Ehe ging der Sohn C. (geb. tt.mm. 2011) hervor. 2. 2.1. Mit Klage vom 30. März 2021 ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens (u.a.) wie folgt: "2. Die eheliche Liegenschaft am [...],S., sei […] der Gesuchstellerin mit dem Kind zur alleinigen Benützung zuzuweisen. […]. […] 5. [C. sei unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen] […]