" 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die angefochtene Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten, Familiengerichtspräsidium, vom 5. Mai 2022 aufzuheben, und der Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin sei in vollumfänglicher Gutheissung ihres Gesuchs vom 22. April 2022 die uneingeschränkte unentgeltliche Rechtspflege für deren Ehescheidungsverfahren -3- OF.2021.14 und damit auch die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch den Unterzeichneten zu bewilligen.