2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. April 2022 reichte die Gesuchstellerin beim Bezirksgericht Bremgarten erneut ein Gesuch ein und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Klägerin/Beklagten als Gesuchstellerin sei in den Verfahren OF.2021.14 und SF.2021.15 die ungeteilte unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete sei zu deren unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen. 2. Eventualiter sei der Beklagte/Kläger als Gesuchsgegner zu verpflichten, der Klägerin/Beklagten einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von CHF 15'000.00 zu bezahlen, befreiend zahlbar auf […]."