1. Nachdem ihm am 21. Oktober 2021 vom Friedensrichteramt Kreis I die Klagebewilligung ausgestellt worden war, reichte A. mit Eingabe vom 13. Januar 2022 beim Bezirksgericht Aarau Klage gegen Rechtsanwältin C. ein mit folgenden Anträgen: " 1. Die Beklagte habe dem Kläger den Betrag von Fr. 57'669.50 nebst Zins zu 5 % seit April 2020 zu bezahlen. Nach heutigem Stand beläuft sich die Forderung bereits schon auf 62'715.55! Dies jedoch nicht aus Versäumnis des Klägers, sondern aufgrund der unnachgiebigen Haltung der Beklagten sowie - nach Meinung des Klägers - Verzögerungstaktiken des Bezirksgerichts Aarau.