Der Gesuchsteller beantrage in der auf prozessuale Einreden beschränkten Klageantwort die Sistierung des Verfahrens mit Verweis auf das Verfahren OZ.2020.17 und berufe sich auf die dort vorgebrachte Begründung. Eigene materielle Ausführungen, die für die Beurteilung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege herangezogen werden könnten, habe er nicht vorgebracht. Mit Eingabe vom 15. November 2021 habe er um Beurteilung des -6-