3.4. Mit Verfügung vom 14. Februar 2022 hiess der Instruktionsrichter die superprovisorischen Anträge gut und wies das Bezirksgericht Bremgarten an, das Verfahren OZ.2021.4 bis zum rechtskräftigen Entscheid über die un- -4- entgeltliche Rechtspflege des Gesuchstellers zu sistieren, die Frist zur Klageantwort abzunehmen und nach dem rechtskräftigen Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege neu anzusetzen. Das Obergericht zieht in Erwägung: