" 1. Die vorinstanzliche Verfügung vom 08.12.2021 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Prozessführung mit Beiordnung des Unterzeichneten als unentgeltlicher Rechtsvertreter richterlich zu bewilligen. 2. Auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung mit Beiordnung des Unterzeichneten als unentgeltlicher Rechtsvertreter richterlich zu bewilligen. sowie im Sinne einer vorsorglichen Massnahme […] 1. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.