4. Dem Kläger [recte: Beklagten] sei für das vorliegende Gerichtsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete als dessen unentgeltlicher Rechtsvertreter richterlich einzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten der Klägerin." 1.3. Mit Stellungnahme vom 8. September 2021 beantragte die Klägerin die Abweisung der Anträge des Gesuchstellers und hielt an ihren Anträgen fest. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 8. Dezem- -3-