1.2. Mit Eingabe vom 27. August 2021 beantragte der Gesuchsteller, was folgt: " 1. Es sei in Anwendung von Art. 125/126 ZPO das vorliegende Verfahren zu sistieren. 2. Dem Beklagten sei formell die Frist zur Erstattung einer materiellen Antwort mit Gutheissung des Antrages Ziff. 1 abzunehmen. 3. Eventualiter sei dem Beklagten die Frist zur Erstattung der Antwort nach Rechtskraft des Sistierungsentscheides neu anzusetzen.