8.2. 8.2.1. Der Beklagte beantragt (formuliert als Eventualantrag zu seinem Hauptbegehren), dass die Klägerin dazu zu verpflichten sei, ihm einen Parteikostenvorschuss von Fr. 3'000.00 zu bezahlen. (Sub-)Eventualiter beantragt er die unentgeltliche Rechtspflege.