Prämie indes Fr. 299.85 (mit Eingabe vom 14. Juni 2022 eingereichte Berufungsantwortbeilage 8), und es wurde keine Prämienverbilligung gewährt (vgl. Berufungsantwort S. 7; Berufungsantwortbeilage 7). Im klägerischen Existenzminimum sind somit Krankenkassenprämien von Fr. 299.85 zu berücksichtigen.