Die Klägerin ihrerseits macht mit der Berufungsantwort ein tieferes eigenes monatliches Nettoeinkommen von Fr. 4'441.00 geltend (S. 5 f.). Im Übrigen beziffert sie ihr eigenes betreibungsrechtliches Einkommen auf Fr. 4'215.00 (S. 7 f.) und ihr familienrechtliches Existenzminimum auf Fr. 4'596.00 (Fr. 4'215.00 + Fr. 381.00; S. 8). Es sind daher zunächst das Einkommen und das Existenzminimum der Klägerin zu überprüfen.