1.3. Am 15. Februar 2022 fand eine Verhandlung vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Q. statt, an welcher die Parteivertreter mündlich Replik und Duplik erstatteten, die Parteien befragt wurden und die Parteivertreter zum Beweisergebnis Stellung nahmen. Die Parteien hielten im Wesentlichen an ihren Anträgen fest. 1.4. Mit Entscheid vom 8. März 2022 erkannte das Gerichtspräsidium Q. insbesondere: " 3. Das gemeinsame Kind C., geboren tt.mm. 2021, wird unter die Obhut der Ehefrau gestellt. […]