3.2. Nach dem Gesagten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Berufungsfrist am 4. Mai 2022 zu laufen begann. Die Berufung hätte demnach bis zum 13. Mai 2022 der Post übergeben werden müssen (vgl. oben E. 2.1; vgl. auch den zutreffenden Hinweis in der Berufungsantwort, N. 3). Die Übergabe fand jedoch erst am 16. Mai 2022 statt (vgl. Poststempel und Datierung der Berufung). Zu prüfen ist, ob der Beklagte allenfalls auf die Ausführungen der Vorinstanz vertrauen durfte, wonach die Berufungsfrist am 16. Mai 2022 ablaufe (oben E. 1).