3. 3.1. Der begründete Entscheid vom 15. Februar 2022 wurde am 25. April 2022 versandt (vgl. Schreiben der Vorinstanz vom 10. Mai 2022, act. 237 und Sendungsverfolgung, act. 235 und 236). Die Sendung für den Beklagten wurde am 26. April 2022 zur Abholung gemeldet (mit Frist bis zum 3. Mai 2022; act. 236). Tatsächlich abgeholt wurde die Sendung aber erst am 4. Mai 2022. Der Beklagte macht in seiner Berufung keine Ausführungen - 10 -