2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten." 3.3. Am 15. Juni 2022 und 23. Juni 2022 reichte der Beklagte weitere Unterlagen ein. 3.4. Am 20. Juni 2022 nahm die Klägerin nochmals Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: