4. Ziff. 7 sei wie folgt abzuändern: Berufungsbeklagte: 100% CHF 4'270.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) Berufungskläger: 50% CHF 3'250.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) C.: Kinderzulagen: CHF 300.00 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Berufungsbeklagten." Zudem stellte er die folgenden prozessualen Anträge: " 1. Es sei eine Berufungsverhandlung i.S. von Art. 316 Abs. 1 ZPO durchzuführen. 2. Es seien sämtliche Akten der Vorinstanz beizuziehen. 3. C. sei vor Schranken zu befragen.