 Phase 2, 80% (Umschulung, exkl. Kinderzulagen) Fr. 4'200.00  Phase 3, hypothetisch 75% (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen): Fr. 4’875.00 C.  Kinderzulagen: Fr. 300.00 8. 8.1. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 8.2. Die Entscheidgebühr von Fr. 3‘000.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'500.00 auferlegt.