3.2. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Muri wird ersucht, für C. einen Erziehungsbeistand zu ernennen. 3.3. Die zukünftige Beiständin / der zukünftige Beistand wird gebeten, Meldung zu erstatten, falls es in Bezug auf die Ausübung der Betreuungstage stärkere Unterstützungsmassnahmen bedarf. 4. Die mit Verfügung vom 29. Juni 2021 angeordneten Weisungen werden aufgehoben. 5. 5.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der gemeinsamen Tochter C. monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: