Die Betreuung der gemeinsamen Tochter C. ab Mittwochmittag beinhaltet auch das Mittagessen von C. am Mittwoch und die Betreuung bis und mit 19.00 Uhr umfasst auch die Abendverpflegung von C. 2.3. Die Betreuung der gemeinsamen Tochter C. während den Schulferien wird hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt. Die Ferienwochen werden unter Mithilfe der Beiständin / des Beistandes verbindlich festgelegt. 2.4. Es wird festgestellt, dass die Parteien für die Fremdbetreuungsorganisation ihrer Tochter C. verantwortlich sind, sollten sie an einem ihnen -5-