2.2. Die wöchentliche Betreuung der gemeinsamen Tochter C. ab Mai 2020 wird zwischen den Eltern wie folgt aufgeteilt:  Sonntagabend 19.00 Uhr bis Mittwochmittag wird C. von der Mutter betreut;  Mittwochmittag bis Freitagabend 19.00 Uhr wird C. vom Vater betreut;  in den geraden Wochen wird C. von Freitagabend 19.00 Uhr bis Sonntagabend 19.00 Uhr vom Vater betreut;  In den ungeraden Wochen wird C. von Freitagabend 19.00 Uhr bis Sonntagabend 19.00 von der Mutter betreut.