Der Beklagte hielt an seinen Anträgen fest. Die Parteien wurden befragt. 2.4. Von der Jugend-, Ehe- und Familienberatung (JEFB) Muri wurde ein Sozialbericht eingeholt. Vergleichsbemühungen scheiterten. 2.5. Mit Entscheid vom 15. Februar 2022 erkannte das Bezirksgericht Muri, Präsidium des Familiengerichts: " 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit Mai 2019 getrennt leben. 2. 2.1. Es wird festgestellt, dass C. bis April 2020 unter der alleinigen Obhut der Mutter gelebt hat und ab Mai 2020 unter der alternierenden Obhut beider Elternteile steht. Der gesetzliche Wohnsitz von C., geb. tt.mm. 2015, ist bei der Mutter.