2.2. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2020 stellte der Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Tochter C., geboren am tt.mm. 2015, sei unter die Obhut des Gesuchstellers zu stellen. 2. Der Gesuchsgegnerin sei ein angemessenes begleitetes Kontaktrecht gegenüber der Tochter C. zu gewähren. Für die Gesuchsgegnerin sei eine Beistandschaft im Sinne von Art. 308 ZGB zu errichten, welche mit der Durchführung und der Überwachung des Kontaktrechts beauftagt wird.