6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren um vorsorgliche Massnahmen einen Prozesskostenvorschuss von CHF 3'000.00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Eventualiter sei der Gesuchstellerin für das Verfahren um vorsorgliche Massnahmen die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. -3- 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)."