3. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C. monatlich vorschüssig rückwirkend ab Januar 2020 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'345.00 zu bezahlen (davon Betreuungsunterhalt CHF 930.00). 4. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt rückwirkend ab Januar 2020 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'000.00 zu bezahlen.