geschuldete Kinderunterhalt einer exakten mathematischen Berechnung. Eine Korrektur des angefochtenen Urteils in diesem Punkt (Kinderunterhalt zwischen dem 1. November 2021 und 30. April 2022) ist somit vor dem Hintergrund der gegebenen, guten wirtschaftlichen Verhältnisse und der nur wenige Monate dauernden Berechnungsphase nicht angezeigt. Die Klägerin hat Anspruch auf einen Überschussanteil von einem Drittel, d.h. von Fr. 122.10. Nachdem der Beklagte in dieser Phase einen Unterhaltsanspruch der Klägerin von Fr. 182.00 anerkannt hat, ist ihr dieser als Unterhaltsbeitrag zuzusprechen. - 38 - 1. Mai 2022 bis 30. April 2023: