In dieser Phase beläuft sich das familienrechtliche Existenzminimum des Beklagten auf aufgrund von höheren Wohnkosten (Fr. 1'900.00) sowie von Schuldenzahlungen (Fr. 4'111.80) auf Fr. 9'840.15. Es sind in dieser Phase zu wenig Mittel vorhanden, um die familienrechtlichen Existenzminima der Parteien und der Kinder vollumfänglich zu decken. Da in den - 37 -