Der Beklagte macht geltend (Berufung S. 11 f.), er könne mit den zwischenzeitlich erstellten Unterlagen nachweisen, dass er nicht nur jährlich Fr. 20'000.00 des Firmendarlehens zurückzahlen müsse, sondern dieser Rückzahlungsverpflichtung auch nachkomme, habe doch der Kontokorrentsaldo per 31. Dezember 2020 Fr. 148'135.76 und per 31. Dezember 2021 nur noch Fr. 111'233.88 betragen. Da unbestritten sei, dass über dieses Kontokorrentkonto bei der Firma gemeinsame Investitionen in die Liegenschaften [...] bzw. familiäre Lebenshaltungskosten bezahlt worden seien, sei deren Rückzahlung mit jährlich Fr. 20'000.00 bzw. monatlich Fr. 1'666.00 für die ganze Zeit der Trennung