Bei durchschnittlichen monatlichen Zahlungen von Fr. 217.00 und einer im Juni 2022 noch offenen Schuld von Fr. 5'440.50 ist davon auszugehen, dass die Schulden Ende Juli 2024 getilgt sein werden. Im familienrechtlichen Existenzminimum des Beklagten sind vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2021 daher Schuldenrückzahlungen von Fr. 494.00 (Fr. 217.00 + Fr. 277.00) und vom 1. August 2021 bis Ende Juli 2024 Fr. 217.00 unter dem Titel Schuldentilgung zu berücksichtigen (nebst den unbestrittenen Fr. 666.70 für Amortisationszahlungen, vgl. Urteil S. 17 oben).