Die diesbezüglichen Äusserungen des Beklagten in der persönlichen Befragung (act. 106) bezogen sich allerdings auf das Jahr 2019, weshalb daraus keine direkten Rückschlüsse auf den hier interessierenden Zeitraum ab 1. Januar 2021 gezogen werden können. Gemäss Abrechnung der Cembra Money Bank vom 8. Dezember 2020 (a.a.O.) bestand in jenem Zeitpunkt ein offener Rechnungsbetrag von Fr. 9'555.15 bei Zahlungen von Fr. 300.00 und neuen Belastungen von Fr. 122.35 gegenüber der Vorperiode.