Insgesamt habe der Beklagte im Jahr 2021 Fr. 4'558.75 bzw. monatlich durchschnittlich Fr. 380.00 abbezahlt. Da der Beklagte glaubhaft gemacht habe, dass er die Kreditkartenschulden regelmässig zurückbezahlt habe und zurückbezahle, sei ihm eine entsprechende Schuldtilgungsrate dauerhaft für die ganze Trennungszeit anzurechnen. Es sei zudem unbestritten, dass es sich um gemeinsame Schulden handle und über diese Karten Familieneinkäufe getätigt worden seien. - 28 -