5.1.2.2. 5.1.2.2.1. Der Beklagte macht geltend (Berufung S. 11 ff.), aus den nachbeschafften Abrechnungen ergebe sich, dass der Schuldsaldo bei der Cornercard per anfangs 2021 Fr. 3'178.60 und bereits per 13. Juli 2021 nur noch Fr. 1'240.25 betragen habe, d.h. die Schuld um Fr. 1'938.35 reduziert worden sei. Bei der Mastercard habe der Schuldsaldo per Januar 2021 Fr. 9'350.40 und per 8. Januar 2022 nur noch Fr. 6'730.00 betragen, woraus sich ein Rückzahlungsbetrag von Fr. 2'620.40 ergebe. Insgesamt habe der Beklagte im Jahr 2021 Fr. 4'558.75 bzw. monatlich durchschnittlich Fr. 380.00 abbezahlt.