5.1.2. 5.1.2.1. Die Vorinstanz liess die vom Beklagten geltend gemachte Tilgung von Kreditkartenschulden gänzlich unberücksichtigt. Sie erwog (Erw. 4.4.2. S. 16 des angefochtenen Entscheids), der Beklagte mache monatliche Zahlungen an die Kreditkartenfirma Cembra und Cornercard im Betrag von Fr. 300.00 bzw. Fr. 500.00 geltend. Der Beklagte habe selber ausgeführt, dass er nicht die Kreditkartenschulden abbezahle, sondern mit diesem Betrag die über die Kreditkarte abgewickelten Einkäufe inkl. Zins begleiche. Es finde folglich keine Schuldentilgung statt.