medikamentösen Behandlung und einer Verhaltenstherapie seit Juni 2021 bis zur erneuten Dekompensation im März 2022 stabil war und E. nun wieder mit der Therapie begonnen hat (Bericht Kinderanhörung vom 2 Juni 2022 [Berufungsantwortbeilage 6]; Beschluss Familiengericht Brugg vom 24. Mai 2022 im Verfahren KEKV.2022.18; Bericht Dr. med. J. vom 12. Mai 2022 [Beilagen 5 und 7 zur Eingabe des Beklagten vom 22. Juni 2022]). Damit sind gesundheitliche Probleme und ein erhöhter Betreuungsbedarf - 26 -