4.4.2.2. Die Vorinstanz legte im angefochtenen Entscheid ausführlich und detailliert dar, warum sie der Klägerin ein hypothetisches Einkommen von monatlich netto Fr. 3'600.00 (für ein 100%-Pensum) anrechnete. Der Beklagte setzt sich in der Berufungsbegründung nicht rechtsgenügend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinander, indem er lediglich auf die 10- jährige Berufserfahrung der Klägerin als Verkäuferin im Detailhandel und über die Kenntnisse als Sachbearbeiterin verweist, was auch die Vorinstanz berücksichtigte, und pauschal notorische Nettoeinkommen von Fr. 4'000.00 (100%, inkl. 13. Monatslohn) bei Lidl, Aldi, Coop und Migros behauptet (Berufung S. 9).