Zudem macht die Klägerin geltend (Berufungsantwort S. 8 f.), sie habe vom Beklagten bisher noch nie irgendeinen Betrag aus dem Ertrag der Liegenschaft [...] erhalten. Es sei der Beklagte, der diese Liegenschaft verwalte, daher habe er vor Vorinstanz auch entsprechende Anträge gestellt.