Die Klägerin verfüge sodann über eine 10-jährige Berufserfahrung als Verkäuferin im Detailhandel und über Kenntnisse als Sachbearbeiterin, weshalb ihr zumindest ein Nettoeinkommen von Fr. 4'000.0 (100%, inkl. 13. Monatslohn) anzurechnen sei, wie es bei Lidl, Aldi, Coop oder Migros erzielt werden könne. Der Klägerin sei ab 1. April 2021 ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'000.00 (50%) bzw. zusammen mit dem Anteil am Liegenschaftsertrag von Fr. 2'450.00 und ab 1. Mai 2023 ein solches von Fr. 3'200.00 bzw. zusammen mit dem Anteil am Liegenschaftsertrag von Fr. 3'650.00 anzurechnen.